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Philosophie

 

Wird um das Recht gestritten, sei es um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, so geht es jedem Beteiligten in einem Rechtsstreit darum, möglichst wenig zu verlieren und gleichzeitig den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Dieses Ziel kann nur derjenige erreichen, der die tatsächliche Rechtslage erkennt und es versteht, bestehende Ansprüche durchzusetzen und nicht bestehende Ansprüche abzuwehren.

Es gilt das nachfolgende, weitbekannte Sprichwort zu beachten:„Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe“.

Recht haben bedeutet, dass man z.B. aufgrund der geschriebenen Gesetze oder wegen vertraglicher Vereinbarungen im Recht ist.Recht kriegen kann man aber nur, wenn man die einem günstigen Tatsachen auch beweisen kann. Obliegt einer Partei die Beweislast und kann diese nicht erfüllt werden, dann führt dies zum Scheitern des Anspruchs, obwohl dieser Anspruch aufgrund der bestehenden Gesetze oder Verträge grundsätzlich gegeben ist.Zusammenfassend kann man also sagen, dass Rechthaben nur von Bedeutung ist, wenn man das Recht auch durchsetzen kann. Recht haben bedeutet eben nicht automatisch auch Recht kriegen. Sein Recht bekommt sinngemäß nur der, der alle anspruchbegründenden Tatsachen beweisen kann.Mit der Klärung der Beweislast und der Beweisbarkeit der zu beweisenden Tatsachen ist aber noch nicht geklärt, ob das Betreiben eines Rechtsstreites wirklich sinnvoll ist. Hat man ein zusprechendes Urteil erwirkt, so nützt es einem wenig, wenn bei dem verurteilten Schuldner aufgrund seiner Vermögensverhältnisse nichts zu pfänden ist. In dieser Konstellation wirft man gutes Geld schlechtem Geld hinterher.Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Durchsetzung des Rechts eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man sein Recht auch realisieren kann.

  Meine Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, für den Rechtsuchenden die Rechtslage zu beurteilen und ihm bei der Verwirklichung seines Rechts zur Seite zu stehen.